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Allgemeine Bestimmungen
Es gelten ausschliesslich nachfolgende Geschäftsbedingungen
von der BBTcomp GmbH (nachfolgend BBT genannt). Anderslautende
Geschäftsbedingungen, welche auf Bestellformularen aufgedruckt
sind gelten nur, wenn sie von uns schriftlich akzeptiert
werden.
Angebot
Die Angebote von BBT in Preislisten und Inseraten sind
freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für BBT erst
nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Auftragsbestätigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch
erstellt. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen,
Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als
Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine
Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden
schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein
Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung
entbunden.
Preise
Sämtliche veröffentlichten Preise sind Richtpreise, die
laufend dem Markt angepasst werden, und verstehen sich inklusive
MWSt.. Bei Lieferengpässen sowie Besorgung gilt der Tagespeis
am Liefertag.
Lieferung
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die
Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch BBT steht
unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von
BBT Zulieferanten und Hersteller. Sollte die Lieferverzögerung
länger als ein Monat dauern, ist der Kunde berechtigt, vom
Vetrag zurückzutreten. Die Lieferung beschränken sich auf
die Gebiete Schweiz, Liechtenstein. Sichtbare Mengendifferenzen
müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen
innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der BBT und dem
Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen
betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder
schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung
anzumelden.
Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die
Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt,
die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann BBT die Erfüllung des
Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. BBT ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise
entweder pauschal 15% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz
des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser
Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der
Transportkosten durch BBT hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang. Gewährleistung BBT gewährleistet,
dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden
Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden
unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf
zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf
unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der
Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von
Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen
keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale
Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen BBT stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw.
Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer
Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an BBT
zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Geräte
müssen frei eintreffen. Durch den Austausch von Teilen,
Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung
beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den
Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der
Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte
dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die
ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei
Reparatureingriffen verlorengehen können.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von BBT.
Zahlung
Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung,
sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird
jede Haftung abgelehnt.
Software Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem
Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen
Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch
anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von
sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es
gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des
Herstellers.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes. Ibach (Schwyz) ist
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche
im Zusammenhang Ihrer Bestellung.
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